Flug annulliert: Wenn der Flug nach oder von Griechenland ausfällt
Ein geplanter Urlaub auf Kreta, Santorini oder Rhodos – und dann plötzlich das: Der Flug wird annulliert. Der Traum vom Inselparadies rückt in weite Ferne. Du stehst am Flughafen mit ratlosem Gesicht und einer E-Mail mit dem Betreff 'Ihr Flug wurde annulliert' in der Hand.
Aber keine Sorge – auch wenn der Flugärger groß ist, hast Du als Fluggast klare Rechte und mehrere Optionen, wie es jetzt weitergehen kann.
In diesem Artikel erfährst Du, was Du bei einem annullierten Flug tun kannst, welche Fluggastrechte Dir zustehen, wann Du eine Entschädigung bekommst und wie Du Deinen Anspruch ganz einfach geltend machen kannst.
Inhaltsverzeichnis
Flugausfall: Was bedeutet es, wenn ein Flug annulliert wird?
Ein annullierter Flug bedeutet, dass Deine geplante Verbindung gar nicht erst stattfindet.
Manchmal erfährst Du die Annullierung schon vor dem Abflug per E-Mail oder innerhalb Deiner Flug-App. In anderen Fällen stehst Du bereits mit Deinen Gepäckstücken am Check-in-Schalter, wenn die Nachricht kommt. Besonders ärgerlich ist es aber, wenn Du mehr als eine Stunde nach der geplanten Abflugzeit immer noch keine Informationen bekommst.
Genau das ist entscheidend – wann Du über die Annullierung informiert worden bist. Denn ob Deine Fluggesellschaft Dich mehr als 14 Tage vor Abflug, weniger als 7 Tage vor Abflug oder sogar erst am Abreisetag informiert, nimmt Einfluss darauf, welche Ansprüche Du hast.
Deine Rechte bei Flugannullierung nach der EU-Fluggastrechteverordnung
Zum Glück gibt es klare Regeln. Die sogenannte Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) schützt Fluggäste in der gesamten EU – also auch Dich, wenn Du von oder nach Griechenland reist.
Die Verordnung gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten, sowie für Flüge mit einer europäischen Airline, die aus einem Drittland in die EU fliegen.
Das bedeutet konkret: Wenn Dein Flug annulliert wurde, hast Du als Fluggast Anspruch auf:
Erstattung des Ticketpreises oder
anderweitige Beförderung (Ersatzflug) zum Zielort,
Betreuungsleistungen wie Unterkunft, Verpflegung und Hilfe bei Verspätung oder Annullierung,
sowie unter Umständen eine Ausgleichszahlung (also Schadenersatz) von bis zu 600 €.
Diese Regelungen gelten übrigens unabhängig davon, ob Du direkt bei der Fluglinie, über ein Reisebüro oder über einen Reiseveranstalter gebucht hast.
Wann hast Du Anspruch auf Entschädigung?
Ob Du eine Entschädigung erhältst, hängt von verschiedenen Umständen ab.
Ein Anspruch besteht dann, wenn:
Deine Annullierung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug bekanntgegeben wurde, und
keine außergewöhnlichen Umstände wie Streik, extreme Risiken bezüglich der Sicherheit oder Unwetter vorlagen.
Typische Fälle, in denen Fluggäste Geld zurückbekommen:
Die Airline hat mehr als zwei Stunden Verspätung beim Abflug oder die Ankunftszeit verschiebt sich um mehr als drei Stunden.
Der Ersatzflug startet erst am nächsten Tag.
Es gibt keine Flugalternative oder anderweitige Beförderung zum Ziel.
Je nach Flugstrecke beträgt die Ausgleichszahlung zwischen 250 € und 600 € – egal, ob Du mit Lufthansa, Aegean, Ryanair oder einer anderen Fluggesellschaft fliegst.
Wenn Dein Flug annulliert wurde und Du wissen willst, ob Dein Fall Anspruch auf Entschädigung hat, kannst Du ihn kostenlos prüfen lassen. Zum Beispiel bei Aviclaim. Dort reichen wenige Klicks, und Du erfährst, ob und wie viel Geld Dir zusteht.
Welche Optionen hast Du bei einem annullierten Flug?
Wenn Dein Flug annulliert wurde, muss Dir die Fluggesellschaft Optionen anbieten – Du entscheidest, welche Möglichkeit Du wählst:
Option 1: Rückerstattung des Ticketpreises
Wenn Du Deine Reise nicht mehr antreten möchtest, hast Du das Recht auf Rückzahlung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen.
Option 2: Ersatzflug zum Zielort
Möchtest Du trotzdem ans Ziel, kann Dir die Airline einen Alternativflug anbieten – entweder sofort oder am nächsten Tag. Wenn kein direkter Flug verfügbar ist, ist auch eine anderweitige Beförderung (z. B. über eine andere Verbindung) möglich.
Option 3: Betreuung am Flughafen
Musst Du Stunden oder über Nacht warten, steht Dir eine Unterkunft, Verpflegung und der Transport zum Hotel zu. Diese Leistungen zählen zu den Betreuungsleistungen, die jede Fluglinie gewähren muss.
Wichtig: Bewahre alle E-Mails, Buchungen, Flugtickets, Kontaktdaten und Rechnungen auf – sie sind Dein Beleg, falls Du später eine Ausgleichszahlung oder Schadenersatz fordern möchtest.
Was tun, wenn die Airline nicht antwortet?
Leider zeigen sich viele Airlines bei Fluggastrechten wenig kooperativ. Oft bleiben E-Mails unbeantwortet oder der Ansprechpartner im Kundendienst ist schwer zu erreichen. In solchen Fällen lohnt es sich, einen spezialisierten Dienstleister einzuschalten.
Sie übernehmen die komplette Kommunikation mit der Fluggesellschaft, prüfen Deinen Fall nach der Fluggastrechteverordnung und setzen Deinen Anspruch durch – auch rückwirkend für bis zu drei Jahre.
Tipps, um beim nächsten Flug Ärger zu vermeiden
Natürlich wünscht sich niemand eine Flugannullierung. Doch mit ein paar Tricks kannst Du im Fall der Fälle gelassener bleiben:
App installieren: Viele Airlines (z. B. Lufthansa oder Aegean) informieren über Änderungen der Flugzeiten per Push-Nachricht.
Früh buchen: Je eher Du Deine Buchung machst, desto wahrscheinlicher bekommst Du bei Problemen einen passenden Ersatzflug.
Versicherung prüfen: Einige Kreditkarten oder Reiseversicherungen decken Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei Verspätung oder Annullierung ab.
Falls Du noch Inspiration für Deine nächste Reise brauchst, schau Dir doch mal unseren Beitrag über die schönsten Strände auf Kreta an.
Rechte kennen - Geld zurückholen!
Ein annullierter Flug ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Dank der Fluggastrechteverordnung bist Du als Fluggast gut geschützt – und oft steht Dir mehr zu, als viele glauben.
Egal ob Deine Airline Lufthansa, Aegean oder eine Billigfluglinie ist: Wenn Dein Flug annulliert wurde, Du erst am nächsten Tag fliegen kannst oder Dein Abflug Stunden später stattfindet, kannst Du eine Entschädigung beantragen.
Dann steht Deinem nächsten Griechenland-Abenteuer hoffentlich nichts mehr im Weg – zumindest kein annullierter Flug!
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